Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrrades

So mancher wird fragen, wie ich auf dieses Thema komme?
Dafür gibt es zwei Gründe, einmal den tagtäglichen Umgang mit diesem Thema im Fahrradgeschäft.
Andererseits erkenne ich auf meinen Radtouren, wieviel Nachholbedarf es bei diesem Thema noch gibt. Mir fallen da hoffnungslos
überladenen Fahrräder auf, deren Rahmen und auch restlichen Komponenten mir da leid tun und ich mir vorstellen kann, daß der
eine oder andere Benutzer nicht wirklich die erhoffte Freude an der Radtour haben kann, er muß sicherlich dem Steuern viel zu viel
Aufmerksamkeit schenken.


Das zulässige Gesamtgewicht setzt sich zusammen aus:

  • dem Fahrradgewicht
  • dem Gepäckgewicht
  • und dem Gewicht des Fahrers

Das zulässige Gesamtgewichts liegt je nach Fahrrad zwischen 100 und 160 kg.

Fahrräder, die für Gepäckzuladung geschaffen sind sehen anders aus als welche die für Straßenrennen gedacht sind! Der Kern des
Unterschiedes liegt einerseits in der geometrischen Konstruktion des Rahmens, andererseits ist das Rahmenmaterial ist in
Materialzusammensetzung, Dimensionierung und Wandstärke auf den geplanten Zweck angepaßt, um die nötige Rahmenfestigkeit
auch bei extremer Beladung zu erreichen.


Weiterhin entscheiden über die Zuladung:

  • Gepäckträger
  • Laufräder
  • Bereifung
  • Federung, falls vorhanden

Je nach dem Einsatzzweck ist das bei der Neuanschaffung ein wichtiges Thema, leichte Trekkingräder mit schlanken Aluminiumrahmen
tragen eben deutlich weniger Last, als größer dimensionierte Aluminiumrahmen oder auch gutgebaute Stahlrahmen.
Viele Hersteller schweigen in ihren Katalogen zu diesem Thema
, so mancher Fahrradhändler oder auch deren Personal setzt sich nicht
mit diesem Thema auseinander und kann so auch nicht die richtigen Beratung leisten.

Natürlich ist die gleichmäßige Verteilung gerade bei viel Gepäck von entscheidender Bedeutung für das Fahr-/Lenkverhalten das Fahrrades.

Ein voll bepacktes Fahrrad verlangt auch von der Person, die es bewegt, ein angepaßtes Verhalten.